Ultimatum im Streit über Facebook läuft ab – Datenschützer Weichert: “Keine schnellen Verfahren”

Für Website-Betreiber in Schleswig-Holstein wird es eng. Am heutigen Freitag läuft das Ultimatum des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz ab. Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert drohte den Website-Betreibern Bußgelder an, falls sie weiterhin Facebook-Fanseiten oder Facebook-Plugins nutzen.

Ich habe mit Thilo Weichert über sein weiteres Vorgehen gesprochen und darüber, was die Betreiber jetzt zu befürchten haben.

Wird es in der nächsten Woche erste Bußgelder geben?

Weichert: So schnell geht das Erlassen von Bußgeldern nicht in einem Rechtsstaat. Wir werden in der nächsten Woche Anhörungsverfahren gegenüber einer zweistelligen Zahl öffentlicher und privater Stellen machen und sie auffordern, die entsprechenden Fanpages und Social Plugins zu beseitigen. Erst wenn sie dem nicht nachkommen und keine rechtlichen Argumente vortragen, die für ein Beibehalten sprechen – da sehe ich aber keine -,  erst dann kann es zu Sanktionen kommen. Das kann eine Beanstandung, eine Untersagungsverfügung, aber auch ein Bußgeldverfahren sein.

Aber Sie bleiben bei Bußgeldern bis 50.000 Euro?

Weichert: Ich habe nie angedroht, dass wir 50.000 Euro Bußgeld verhängen werden. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass der Bußgeldrahmen des Gesetzes bis 50.000 Euro geht. Das kann maximal so sanktioniert werden. Was wir konkret machen werden, hängt vom Ergebnis der Anhörung ab.

Aber ohne Bußgelder wird sich doch nichts ändern…

Weichert: Ich hoffe, dass bei einer öffentlichen Stelle eine Beanstandung schon eine Verhaltensänderung herbeiführen kann. Und wir haben die Möglichkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz, Untersagungsverfügungen vorzunehmen, die sogar noch effektiver als ein Bußgeld sein können.

Die Industrie- und Handelskammer in Schleswig-Holstein droht schon mit einem Musterprozess…

Weichert: Ich begrüße sehr, was die IHK hier geäußert hat. Ich gehe davon aus, dass ein Musterprozess in jedem Fall stattfinden wird. Und wenn das unter Umständen sogar im Einvernehmen angestrebt werden kann, denke ich, dass das im Interesse der Sache ist, möglichst schnell eine Rechtsklärung herbeizuführen.

Auch Sie selbst können keine konkreten Anhaltspunkte für Datenschutzverstöße benennen. Ist Ihr Vorstoß rechtlich nicht mit heißer Nadel gestrickt?

Weichert: Wir sind seit anderthalb Jahren aufgefordert, tätig zu werden. Das ist definitiv nicht heiße Nadel. Wir haben umfangreichste Papiere erstellt, die hinsichtlich der technischen Analyse von Facebook bestätigt worden sind. Die rechtliche Bewertung, die wir derzeit vornehmen, ist zweifellos in mancher Hinsicht strittig. Wir sind aber sehr sicher, dass unsere rechtlichen Argumente hier tragen, was Zuständigkeit, Verantwortlichkeit und materielle Zulässigkeit angeht. Insofern gehe ich davon aus, dass wir hier auf der sicheren Seite sind. Und wenn uns ein Gericht dann den Rücken stärkt, habe ich die Hoffnung, dass es wirklich Breitenwirkung entfaltet – jenseits eines Musterverfahrens.

Ignorieren Sie dabei nicht die Tatsache, dass Facebook ein wichtiges, in mancher Hinsicht zentrales Kommunikationsmittel auch für Unternehmen ist?

Weichert: Das weiß ich – und das wird bei uns rechtlich berücksichtigt im Rahmen des Artikels 5 des Grundgesetzes, der Informations- und Meinungsfreiheit garantiert. Er garantiert aber nicht, dass die Meinungsäußerung in rechtswidriger Form vorgenommen werden kann. Er rechtfertigt auch nicht die Beschaffung von illegalen Informationen oder auf illegale Art und Weise. Insofern muss sich Facebook – wie jedes andere Unternehmen auch – an die gesetzlichen Regelungen halten. Und das versuchen wir nur durchzusetzen.

Aber wieso strafen Sie die Website-Betreiber ab? Geht es auch gegen Facebook selbst?

Weichert: An die gesetzlichen Regelungen ist nicht nur Facebook gebunden, sondern natürlich auch die Website-Betreiber, die Facebook einbinden. Für die gilt genau das gleiche. Wir haben seit drei, vier Wochen intensiven regelmäßigen Austausch mit Facebook. Das war erst aufgrund unserer Ankündigung möglich, dass hier also ein derart enger Kommunikationsdraht aufgebaut wird. Aufgrund dieser Kommunikation haben wir auch schon einige Sachen modifiziert – aber nicht mit dem Ergebnis, dass unsere grundsätzliche Vorgehensweise in Frage gestellt würde.

Und was ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit Facebook?

Weichert: Es handelt sich hier nicht um Verhandlungen, es geht derzeit eher um eine Bestandsaufnahme: eine Feststellung der Fakten und eine Feststellung der rechtlichen Bewertung. Und hier gibt es unterschiedliche Meinungen, was die rechtliche Bewertung angeht. Hinsichtlich der Fakten nehmen wir jetzt einiges zur Kenntnis, was wir vorher nicht wussten, was aber für die rechtliche Bewertung hinsichtlich der Verantwortlichkeit von Stellen in Schleswig-Holstein nicht relevant ist.

Kommt nach Facebook Google+ dran?

Weichert: Sie haben Recht. Das Problem von Plugins beschränkt sich nicht auf Facebook. Es gibt große Anbieter wie zum Beispiel Google+, die vergleichbare Angebote zur Verfügung stellen und nutzen lassen. Insofern ist es zwangsläufig, dass wir auch diese technisch analysieren und die entsprechenden Konsequenzen ziehen müssen.

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30. September 2011 von Dennis
Kategorien: Internet | Schreibe einen Kommentar

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