Wie man rechtlich sauber bloggt

Wer ein Blog betreibt, bewegt sich bisweilen auf dünnem Eis. Gerade bei kontroversen Veröffentlichungen und der Verwendungen von Bildern kann man schnell in eine rechtliche Falle tappen. Und dann kann es teuer werden. Es gibt unzählige Kanzleien, die sich auf die Abmahnung von Bloggern und Website-Betreibern spezialisiert haben. Was Blogger grundsätzlich beachten müssen, erklärt Kilian Kost. Er ist Anwalt für Medienrecht.

Viele Blogger verwenden Bilder von Pixelio, Flickr oder anderen Websites. Was ist da zu beachten?

Kost: Bilder, Grafiken und Fotos, die ein gewisses Maß an persönlicher geistiger Schöpfung aufweisen, sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur auf eine Website hochgeladen werden, wenn der Urheber dies erlaubt. Bei den von Ihnen genannten Internetseiten handelt es sich um Bildportale, die fremde Bilder frei verfügbar stellen. Um diese Bilder nutzen zu können, muss jedoch den jeweiligen Nutzungsbedingungen zugestimmt werden, aus der sich der Umfang der erlaubten Nutzung und eine etwaige Kostenpflicht ergibt. So ist oftmals bloß eine private Nutzung kostenfrei, während die Verwendung der gleichen Bilder in einem kommerziellen Zusammenhang eine Lizenzgebühr auslöst. Wichtig ist demnach also, vor der Bildnutzung die entsprechenden Nutzungsbedingungen genau zu studieren und sich notfalls bei der Datenbank schriftlich rückzuversichern, dass die beabsichtigte Bildnutzung zulässig ist.

Vom Bild zum Text: Wie „bissig“ darf man denn in seinem Blog berichten? Welche Rechte gelten dafür?

Kost: Grundsätzlich kann natürlich auch ein Blogbetreiber die Meinungsfreiheit für sich reklamieren. Grenzen dieser bilden jedoch sowohl das Persönlichkeits-, wie auch das Strafrecht. So darf ein Blogbeitrag eine andere Person weder beleidigen, noch in deren Ehre verletzen. Letzteres ist der Fall, wenn jemand über einen anderen eine Tatsache behauptet und verbreitet, die geeignet ist, diesen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen. Geschieht dies bewusst wahrheitswidrig, liegt sogar ein Fall der Verleumdung nach § 187 StGB vor. Auch die bloße Schmähkritik stellt eine strafrechtlich relevante Beleidigung dar. Daneben ist zu beachten, dass bewusst unwahre oder beleidigende Bloginhalte auch zivilrechtliche Folgen haben können und der Betroffene Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend macht.

Muss man Interviews vor ihrer Veröffentlichung autorisieren lassen?

Kost: Grundsätzlich besteht keine Pflicht, vor Veröffentlichung eines Interviews eine Freigabeerteilung einzuholen. Etwas anderes gilt aber, wenn sich der Interviewte ein solches Recht vor dem Interview ausdrücklich hat einräumen lassen. Sollte das Interview zunächst ohne Freigabevorbehalt gegeben worden sein und erst im Nachhinein die Autorisierung untersagt werden, bleibt dies aus rechtlicher Sicht unbeachtlich. Das Interview kann dann trotzdem veröffentlicht werden.

Muss man für beleidigende oder rufschädigende Kommentare unter seinen Artikeln haften?

Kost: Zunächst einmal haftet natürlich jeweils derjenige, von dem der streitgegenständliche Kommentar stammt. Gemäß § 10 TMG haftet daneben aber auch der Betreiber eines Blogs, sobald er von dem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis erlangt hat. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der jeweilige Kommentar vor seiner Veröffentlichung zunächst durch den Blogbetreiber freigeschaltet werden muss. Andernfalls besteht eine Haftung (und damit verbunden eine Kostentragungspflicht) nach dem sogenannten Notice-and-Takedown-Grundsatz erst dann, wenn der Blogbetreiber auf ein entsprechendes Aufforderungsschreiben hin die rechtsverletzenden Inhalte nicht unverzüglich löscht.

…und wie sieht es mit der Haftung für externe Links aus? Reicht es, wenn man jede Verantwortung dafür ablehnt?

Kost: Oft findet sich in den sogenannten Disclaimern der Hinweis, dass für den Inhalt externer Links keine Haftung übernommen wird. Ein solcher Haftungsausschluss ist nach der derzeitigen Gesetzeslage und der hierauf basierenden Rechtsprechung überflüssig, weil auch hier wieder der Grundsatz gilt, dass eine Haftung erst ab Kenntnis eines rechtwidrigen Inhalts anzunehmen ist. Es ist also gar nicht notwendig, dass ausdrücklich eine Verantwortung abgelehnt wird. Ab Kenntnis muss dann aber andererseits umgehend gehandelt und der betroffene Link entfernt werden.

Welche Angaben müssen denn dann unbedingt ins Impressum eines Blogs?

Kost: Eine Impressumspflicht besteht für einen Blog erst, wenn dessen Zweck über den persönlich-familiären Lebensbereich hinausreicht. Weblogs fallen typischerweise hierunter. Gemäß § 55 Abs. 1 RStV muss demnach der Vor- und Nachname sowie die Anschrift des Blog-Betreibers angegeben werden. Für geschäftsmäßig (zum Beispiel durch Schaltung von Werbeanzeigen) betriebene Blogs gilt außerdem die Vorschrift des § 5 TMG. Danach muss neben den bereits genannten Angaben auch eine E-Mail-Adresse zur schnellen Kontaktaufnahme angegeben werden. Je nach Ausgestaltung des Geschäftsbetriebs des Blogbetreibers kommen dann noch weitere Pflichtangaben wie Handelsregisterangaben oder die Nennung von vertretungsberechtigten Personen hinzu. Wenn der Blog auch journalistisch-redaktionelle Inhalte aufweist, ist gemäß § 55 Abs. 2 RStV zusätzlich eine verantwortliche Person mit Namen und Anschrift anzugeben.

Wenn man trotzdem wegen eines angeblichen Rechtsverstoßes abgemahnt wird, wie sollte man sich verhalten?

Kost: Eine Abmahnung enthält in aller Regel relativ kurze Fristen. Trotzdem sollte die hiermit geforderte Unterlassungserklärung in keinem Fall ohne vorherige Einholung eines Rates eines fachkundigen Anwalts abgegeben werden. So besteht selbst bei einer berechtigten Abmahnung die Möglichkeit, die verlangte Unterlassungserklärung zu modifizieren und sich hiermit weit weniger rechtlich zu binden. Außerdem kann ein Rechtsanwalt beurteilen, inwiefern es Sinn ergibt, sich gegen eine unberechtigt ausgesprochene Abmahnung zu Wehr zu setzen – oder ob zumindest ein Spielraum für eine Reduzierung der neben der Unterlassungserklärung verlangten Kostenübernahme besteht. Unter keinen Umständen sollte eine Abmahnung auf die leichte Schulter genommen werden, da sonst der Erlass einer einstweiligen Verfügung droht, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist.

Über Kilian Kost

Kilian Kost ist Anwalt unter anderem für Medienrecht, Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz. Er ist seit 2009 bei Wilde Beuger Solmecke beschäftigt. Die Kölner Kanzlei ist seit mehr als 20 Jahren in den Bereichen Medien-, Internet- und Urheberrecht tätig.

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07. November 2011 von Dennis
Kategorien: Internet, vorbildlich | 1 Kommentar

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